Die Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb e.G. (HVG) wurde am 29. April 2021 als Dachorganisation der gesamten gemeinschaftlichen Verkaufstätigkeiten für Rundholz aus Privat- und Körperschaftswald in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis mit zusammen 39.500 ha Waldbesitz gegründet.
Neben dem Privatwald gehört zur HVG auch der Körperschaftswald in Form der Kommunalwälder der Städte und Gemeinden mit 13.400 ha sowie Wälder der Pfarreistiftung.
In der Region Nordwürttemberg konzentriert sich die holzverarbeitende Industrie. Die bisherigen Holzverkaufs-Einrichtungen auf Ebene der Landkreise verfügen jeweils über einen zu geringen Mengenumsatz, um am Holzmarkt auf Augenhöhe mit der Sägeindustrie agieren zu können.
Das Instrument der „Holzvermarktungsgemeinschaft“ wurde vom Gesetzgeber im Rahmen der baden-württembergischen Forstreform 2020 neu geschaffen. Die HVG ist für alle Wald-besitzarten außer dem Staatswald und für alle Besitzgrößen zugänglich.
Ihre ausschließliche Aufgabe ist die Bündelung und Verbesserung der gemeinschaftlichen Vermarktung von Holz ihrer Mitglieder.
Infos
Allgemeine Mail-Adresse: info@holzvg.de
Vorstand
HVG-Team Geschäftsstelle Aalen
Ulmer Str. 80, Aalen
zentrale Tel.Nr: 07361 3600467
HVG-Team Geschäftsstelle Backnang
Erbstetter Straße 56, Backnang
Hauptziel der HVG ist die Optimierung der Erträge beim nichtstaatlichen Waldbesitz.
Dies soll durch eine Reihe von Teilzielen erreicht werden:
Die Leistungserbringung der HVG für die Waldbesitzenden ist an eine Mitgliedschaft gebun-den (Ausnahmen nur soweit förderunschädlich und für Kleinmengen). Die Holzverkaufs-tätigkeiten der kommunalen Holzverkaufsstellen bzw. der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes w.V. (FSL) werden mit der Gründung eingestellt.
Eine sukzessive Ausweitung der Angebote der HVG auf benachbarte Landkreise (Waldbe-sitzende und Forstbetriebsgemeinschaften) ist beabsichtigt.
Die Forstbetriebsgemeinschaften (FBGen) bleiben im Kern in ihrer Tätigkeit erhalten.
Sie sind die Basisorganisation der Forstbetriebe in der Region. Unabhängig von der HVG-Mitgliedschaft werden körperschaftliche und private Forstbetriebe wie bisher betreut oder bewirtschaften ihre Waldflächen selbst. Die forstliche Förderung dieser Betriebe ( z.B. Umweltzulage Wald, Richtlinie Naturnahe Waldwirtschaft) bleibt unbeeinflusst.