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EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

EUDR - leicht erklärt
Video: Bundesinformationszentrum Landwirtschaft

Was ist die EUDR?

Zum weltweiten Schutz der Wälder hat die Europäische Union (EU) für in der EU angesiedelte Unternehmen die "EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)" erlassen, die seit dem 29. Juni 2023 in Kraft ist. Sie verbietet den Handel mit Rohstoffen und Produkten, die nach dem 31. 12. 2020 auf entwaldeten Flächen produziert worden sind.

Für Rohholz und Holzprodukte gilt diese Verordnung ab dem 30. 12. 2025.(Aktueller Stand 23. 09. 2025: Verschiebung auf 31. 12. 2026 wahrscheinlich!)

Wen betrifft die EUDR?

Die EUDR gilt für Markteilnehmer, die von der EUDR erfasste Waren aus Drittstaaten in die EU importieren, diese in der EU handeln oder aus der EU exportieren. Hiervon sind ab 30. 12. 2025 sowohl Waldbesitzende als auch die Holz verarbeitende Industrie in Deutschland betroffen. Allerdings sieht die EUDR unterschiedliche Pflichten für Marktteilnehmer und Händler und der zwischen vor- und nachgelagerter Lieferkette vor.

Warum wurde die EUDR beschlossen?

Für den Konsum von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Europäischen Union (EU) werden an anderen Orten der Welt Wälder gerodet.

BMEL-Handreiche
zur Anwendung der EU-Verordnung
über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
in der Forstwirtschaft in Deutschland
Broschüre: BMEL
Bild: Alex Stemmers-Story/stock.adobe.com

Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Antriebsfaktor hierfür ist die große Nachfrage nach Rohstoffen wie Palmöl, Soja und Kakao in Konsumentenländern wie den USA, China und der EU. Für einen erfolgreichen internationalen Waldschutz müssen auch Agrarrohstoffe entwaldungs- und waldschädigungsfrei produziert werden.

Die EU hat daher eine rechtlich verbindliche Regelung beschlossen. Mit dem Ansatz verbindlicher, unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll mithilfe der EUDR, der EU-Verordnung Nr. 1115/2023, das Ziel entwaldungsfrei hergestellter Produkte erreicht werden. Die EUDR wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 31. Mai 2023 erlassen.

Trotz der in der EUDR-Verordnung vorgesehenen Vereinfachungen für Länder mit geringem Risiko ist die Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland nach wie vor mit diversen Fragestellungen verbunden.

Insbesondere der Kleinprivatwald, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder auch kleinere Kommunen sehen hier entsprechende Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund und um eine konkrete Hilfestellung anzubieten, haben die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Handreichungen zur Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland erarbeitet.

Haltung von Waldbesitzendenverbände und Holzindustrie

Deutsche aber auch andere europäische Vertretungen von Waldbesitzern und Holzindustrie fürchten, dass die im Grunde gute Absicht der EUDR durch die umfangreichen Dokumentationspflichten insbesondere für kleine und mittlere Betriebe zu einem unangemessenen Verwaltungsaufwand führen werde.

Eine Kernforderung lautet, eine Null-Risiko-Kategorie einzuführen, die deutsche und europäische Betriebe entlasten würde. Die wichtigste Argumente:

  1. Ziel: Die EUDR zielt schwerpunktmäßig auf Länder, in denen die Waldfläche durch (oft illegale) Rodungen abnimmt.
  2. Waldfläche: Laut Bundeswaldinventuren nimmt die Waldfläche in Deutschland nicht ab, sondern zu.
  3. Waldgesetze: Im internationalen Vergleich sind die deutschen Waldgesetze mit die strengsten. In Kombination mit Wald-Zertifizierungen, die die Waldbewirtschaftung regelmäßig überprüfen, ist die Einhaltung der Ziele der EUDR bereits jetzt gewährleistet.

Infos und Handreichungen zur Umsetzung der EUDR

Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE)
EUDR-Leitlinien
EU-Informationssystem (Einführung)
Häufig gestellte Fragen
EU-Informationssystem (Login)
EUDR in der Forstwirtschaft