WALDBIBLIOTHEK
FORSTBETRIEBSGEMEINSCHAFTEN SCHWÄBISCHER WALD
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Forsteinrichtung und Waldinventur

Forsteinrichtung umfasst die Erhebung des Waldzustandes, die darauf aufbauende mittelfristige Planung und die damit verbundene Kontrolle der Nachhaltigkeit eines Forstbetriebs. So kann der Erfolg der betrieblichen Maßnahmen im abgelaufenen Planungszeitraum den zugrundeliegenden Zielvorgaben gegenübergestellt werden.

Aufgrund der langen Wachstumszeiträume des Waldes werden Waldinventuren allerdings nicht jährlich wie in den meisten Unternehmen, sondern in der Regel alle 10 Jahre durchgeführt.

Waldinventur

Wie in jedem Unternehmen, besteht auch in einem Forstbetrieb ein Interesse daran, den Waldbestand möglichst zutreffend zu beschreiben und insbesondere die Bestandesveränderungen durch eine Inventur zu erfassen.

Forstvermessungsarbeiten
als Grundlage der Forstinventur

Bei der Waldinventur werden Daten - in Kleinstbetrieben per Vollaufnahmen, ansonsten in qualifizierten Stichprobenverfahren - erhoben. Zentrale Erhebungsgrößen sind der Holzvorrat nach Baumarten und Baumalter, die gesamtbetriebliche Baumartenzusammensetzung und Baumartenmischungen der einzelnen Waldbestände.

Qualitativ wird der Gesundheits- und Pflegezustand erfasst. Damit kann überprüft werden, ob der Wald die gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und seine vielfältigen Waldfunktionen erfüllen kann. Ziel der Erhebung ist es, die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten zu erfassen.

Die betrieblichen Waldinventur ist die Grundlage der mittelfristigen Forstplanung (Forsteinrichtung).

Großräumige Waldinventur

Großräumige nationale Waldinventuren wie die Bundeswaldinventuren (BWI) oder die Kohlenstoffinventur 2017 liefern die Grundlage waldpolitischer Entscheidungen: Wie entwickelt sich der Wald, seine Baumartenzusammensetzung und der Holzvorrat? Wie viel Holz wird geerntet und kann im Rahmen einer nachhaltigen Waldwirtschaft genutzt werden? Wieviel C02 ist im Holz gebunden und kann in Zukunft gebunden werden. Auch ökologische Größen wie Naturnähe und Totholzvorräte werden erfasst.

Diese Daten werden seit 1986 auf Basis von Stichprobeninventuren in einem permanenten Stichprobennetz repräsentativ erhoben. Die Wiederholung der Inventur ein und derselben Stichproben gestattet darüber hinaus Aussagen zum Holzzuwachs und zu Veränderungen verschiedenster Wald-Eigenschaften, beispielsweise des Gesundheitszustands, zu machen. Die Stichprobenmittelpunkte sind genau eingemessen und im Wald durch im Boden versenkte Metallrohre fixiert, die sich später per GPS und einem Metalldetektor wiederauffinden lassen.

Infos zur Waldinventur

Waldberichte
Bundeswaldinventur (BWI)
Basisdaten Wald und Holz 2023
FNR-Video zur BWI
BWI -> Rems-Murr-Kreis

Mit der 1. Bundeswaldinventur (BWI 1) im Jahr 1986 (nur Westdeutschland) wurde ein Stichprobennetz im 4 x 4 - Kilometer-Raster über das Land gelegt, um eine Vergleichbarkeit bei Wiederholungen zu gewährleisten. Mit der BWI 2 in 2002 wurde das Netz über Ostdeutschland ausgeweitet und ist seit der 3. BWI im Jahr 2012 in vielen Bundesländern nochmals verdichtet worden. Die Daten zur 4. BWI wurde 2021/2022 erhoben und sollen bis 2024 ausgewertet sein. Mit dieser Inventur wird dann sichtbar werden, wie sich der in der letzten Dekade deutlich bemerkbar machende Klimawandel auf den Waldzustand ausgewirkt hat (z.B. Kalamitäts-Kahlflächen nach Dürre und darauf fußender Borkenkäfer-Massenvermehrung in Nadelholzbeständen).

Forsteinrichtung

Die Forsteinrichtung (früher: Forsttaxation) ist Planungs- und Führungsinstrument für den Forstbetrieb.

Geschichte

Die Forsteinrichtung geht auf die "Entdeckung des Nachhaltigkeitsgedankens" zurück. Die Ausbeutung der Wälder im Mittelalter im großen Stil und die daraus resultierende massive Holznot führten zu der scheinbar simplen Erkenntnis, dass Bäume gepflanzt werden müssen, will man später Bäume ernten.

Die vor über 300 Jahren beginnende geregelte Waldbewirtschaftung setzte die Kenntnis des Zustands der Wälder (Inventur), eine Zielvorstellung sowie die daraus abzuleitenden Pflanz- und Pflegemaßnahmen (Planung) voraus.

Grundlagen

Unabdingbare Grundlage jeder Planung ist die umfassende Beschreibung des aktuellen Zustands des zu beplanenden Objekts.

Im Falle eines Forstbetriebs ist die Inventur der veränderlichen Größen wie etwa des Holzvorrats oder der Baumartenzusammensetzung eine wichtige Planungsinformation (siehe "Waldinventur").

Informationsgrundlagen
naturnaher Waldwirtschaft
©Grafik: Dr. G. Strobel

Wald ist aber kein genormter Gegenstand wie etwa ein Automobil, sondern er unterliegt einer Vielzahl von mehr oder weniger unveränderlichen Einflussgrößen:

  • Wichtigste unter diese ist der Standort, der durch viele Einflussgrößen (Geologie, Bodenbeschaffenheit, Wasserhaushalt u.v.m.) bestimmt wird. Die Forstliche Standortskartierung beschreibt diese Unterschiede und die sich daraus ergebenden Chancen, Risiken und Empfehlungen.
  • Wald kann heute nicht mehr nur aus dem Blickwinkel der Holzproduktion, wie Jahrhunderte zuvor, gesehen werden: Wald erfüllt eine große Bandbreite an Waldfunktionen (Schutz-, Nutz-, Erholungs- und Bildungsfunktionen). Beispielhaft seien die Funktion des Waldbodens als Wasserfilter und -speicher genannt, seine Funktion als Erholungsort oder die als Lebensraum unzähliger Tier, Pflanzen und Pilze.
    Erfasst, räumlich dargestellt und beschrieben werden diese Funktionen durch die "Waldfunktionenkartierung".
  • Die Waldbiotopkartierung hebt die Funktion als Lebensraum hervor und informiert über die besonderen Qualitäten eines Waldorts für bestimmte Lebenwesen.

Verfahren

Auf der Basis der Waldinventur und unter Berücksichtigung aller Entscheidungsgrundlagen wird, in Zusammenarbeit mit dem Waldbesitzer, vom Forsteinrichter ein 10jähriges Planungswerk erstellt, das den jährlich nachhaltig möglich und anzustrebenden Hiebssatz an Holz nach Baumarten und Sortimenten zum Inhalt hat.

Forsteinrichter und Waldbesitzer im Planungsgespräch
©Foto: Dr. G. Strobel

Hieraus werden die jährlichen betrieblichen Maßnahmen abgeleitet. Ebenso werden weitere Zielgrößen und Maßnahmen der Waldbewirtschaftung vereinbart.

In Baden-Württemberg sind gemäß §§ 20 und 50f des Landeswaldgesetzes (LWaldG BaWü) Staats- und Körperschaftswald nach periodischen und jährlichen Betriebsplänen zu bewirtschaften. Für größere private Forstbetriebe kann die Erstellung einer Forsteinrichtung vorgegeben werden (periodische Betriebsgutachten ab 30 und periodische Betriebspläne ab 100 Hektar Betriebsgröße). In Forstbetrieben unter 30 Hektar ist die Forsteinrichtung gesetzlich nicht vorgeschrieben.